SUISA-freie Musik
Professionelle SUISA-freie Musik für Unternehmen und Projekte in der Schweiz.
SUISA-freie Musik ermöglicht eine transparente und planbare Musiknutzung in Schweiz – mit klar definierten Nutzungsrechten und ohne laufende SUISA-Abgaben für die entsprechend lizenzierten Titel.
Ob Imagefilm, Werbung, Social Media, Präsentation, Hintergrundmusik, Telefonansage oder Event: In unserem Musikkatalog findest du professionell produzierte SUISA-freie Musik für zahlreiche gewerbliche Einsatzbereiche.
Was bedeutet SUISA-freie Musik eigentlich?
Als SUISA-freie Musik werden Musiktitel bezeichnet, deren relevante Rechte für die vereinbarte Nutzung nicht von der schweizerischen Verwertungsgesellschaft SUISA verwaltet werden. Die Lizenz wird stattdessen direkt über den Anbieter beziehungsweise die Rechteinhaber geregelt.
SUISA-freie Musik ist dabei nicht automatisch urheberrechtsfrei. Kompositionen und Aufnahmen können weiterhin geschützt sein. Entscheidend ist, dass du eine passende Lizenz für den jeweiligen Einsatzbereich erhältst.
Welche Aufgaben hat die SUISA?
SUISA und SUISA vertreten Musikurheberinnen, Musikurheber und Musikverlage in Schweiz.
Die SUISA ist insbesondere für Rechte rund um die öffentliche Aufführung und Wiedergabe von Musik relevant. Austro mechana nimmt vor allem mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte wahr.
Wer Musik ausserhalb des privaten Rahmens öffentlich nutzt, aufführt oder vervielfältigt, benötigt grundsätzlich die passenden Rechte. SUISA-freie Musik kann eine Alternative sein, wenn die Rechte nachweislich direkt und transparent lizenziert werden.
Warum nutzen immer mehr Unternehmen SUISA-freie Musik?
SUISA-freie Musik verbindet professionelle Klangqualität mit transparenten Nutzungsrechten, planbaren Kosten und weniger Verwaltungsaufwand.
SUISA-freie Musik für Videos, Unternehmen und Veranstaltungen.
Unsere SUISA-freie Musik eignet sich – abhängig von der gewählten Lizenz – für zahlreiche kreative und gewerbliche Anwendungen.
Die Vorteile von SUISA-freier Musik.
Fragen zu SUISA-freier Musik.
Ist SUISA-freie Musik automatisch urheberrechtsfrei?
Nein. SUISA-freie Musik kann weiterhin urheberrechtlich geschützt sein. Der Unterschied besteht darin, dass die relevanten Nutzungsrechte für die vereinbarte Verwendung nicht über die SUISA, sondern direkt über den Anbieter beziehungsweise die Rechteinhaber lizenziert werden.
Darf ich SUISA-freie Musik öffentlich in meinem Unternehmen spielen?
Das hängt von der konkreten Lizenz ab. Achte darauf, dass die Lizenz ausdrücklich die öffentliche Wiedergabe beziehungsweise gewerbliche Hintergrundbeschallung einschließt.
Kann ich SUISA-freie Musik für Werbung und Social Media verwenden?
Ja, sofern die gewählte Lizenz die jeweilige Werbe-, Online- oder Social-Media-Nutzung abdeckt. Die erlaubten Medien und Einsatzbereiche werden in der Lizenz transparent beschrieben.
Was passiert, wenn zusätzlich ein SUISA-pflichtiger Titel gespielt wird?
Sobald innerhalb einer Musiknutzung auch geschützte, von der SUISA vertretene Musik verwendet wird, kann eine entsprechende Lizenz notwendig werden. Für eine vollständig SUISA-freie Lösung sollten daher ausschliesslich dokumentierte SUISA-freie Titel verwendet werden.
Ist SUISA-freie Musik auch für Deutschland und Österreich geeignet?
Viele Lizenzen ermöglichen eine internationale Nutzung. Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Lizenzumfang. Für Deutschland und Österreich sollte zusätzlich geprüft werden, ob die Musik auch GEMA-frei beziehungsweise AKM-frei lizenziert ist.
Jetzt den passenden Sound für dein Projekt finden.
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In unserem Musikkatalog findest du über 17.000 professionell produzierte Musiktitel mit transparenten Lizenzmodellen.